Elternrat

In der Kurt-Juster-Schule besteht der Elternrat aus neun Mitgliedern.

Sitzungen:

Unsere Elternratssitzungen sind schulöffentlich und finden in der Regel alle vier bis sechs Wochen statt. Sämtliche Eltern, die ihr Kind an der Kurt-Juster-Schule angemeldet haben, können an den Sitzungen teilnehmen.

Die Termine werden über die Protokolle bekannt gegeben und stehen in unserem Schulkalender. Wir treffen uns jeweils von 19:30 Uhr bis 21 Uhr in der Pausenhalle. Die Einladungen mit der Tagesordnung werden an die Eltern über die Ranzenpost verteilt.

Aufgaben:

  • enge Zusammenarbeit mit der Schulleitung
  • Interessenvertretung der Eltern gegenüber der Schulleitung und den Schulgremien
  • Beratung über wesentlichen Schulfragen
  • Einsatz von Schulangelegenheiten für Schüler- und Elternschaft sowie Gestaltung am schulischen Leben
  • Anregung und Unterstützung bei Freizeitgestaltung

Kontakt:

Sie erreichen uns per Email unter: elternrat@kjs-hh.de

Organisationsstruktur der Elternvertretung

Informationen über Mitgestaltungsmöglichkeiten von Eltern in der Schule

Eltern können z.B. beim Elternabend, im Schulverein, im Elternrat, im Kreiselternrat, Schulkonferenz mitwirken.

Elternabende (§ 71 SchulG)

Der Elternabend hat mindestens zweimal im Jahr stattzufinden. Zu Beginn des neuen Schuljahres wird dort der Klassenvertreter gewählt. Über wichtige Themen des Unterrichtes und der Erziehung wird berichtet. Der Klassenlehrer hat mit dem Klassenvertreter vorab die Themen zu klären, den Termin festzulegen und wer die Leitung übernimmt.

Der Elternrat ( §§ 72, 73 SchulG)

Die Klassenelternverteter wählen den Elternrat.

Auf der ersten Elternratssitzung eines neuen Schuljahres werden die neuen Mitglieder für dieses Gremium gewählt. In den Elternrat können sich alle Eltern wählen lassen, die ein Kind an der Schule haben, nicht nur die Klassenelternvertreter. Gewählt wird der Elternrat dann von allen Klassenelternvertretern/Innen. Die Mitglieder des Elternrates werden für 3 Jahre gewählt. Jedes Jahr scheidet ein Drittel aus. Die ausgeschiedenen Mitglieder werden durch Neuwahl ersetzt. Mindestens 2 Ersatzmitglieder werden jeweils für 1 Jahr gewählt. Der Elternrat besteht an unserer Schule aus 9 Mitgliedern und 2 Ersatzvertretern. Die Schulleitung und die Lehrkräfte sind verpflichtet, dem Elternrat, die für seine Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Elternratssitzungen werden von ihrem Vorstand einberufen. Zur Zeit finden alle vier- bis sechs Wochen schulöffentliche Elternratssitzungen unter Beteiligung der Schulleitung statt.

Der Elternrat vertritt die gemeinsamen Interessen aller Eltern in der Schule.
Bestehen Probleme in den Klassen, die nicht auf einem Elternabend geklärt werden können (z. B. über fortwährenden Unterrichtsausfall, Klassenzusammenlegung), dann kann sich an den Elternrat gewendet werden, entweder direkt oder über die Klassenelternvertreter.

Die Schulkonferenz

Die Aufgaben der Schulkonferenz.

Der Elternrat entsendet gleich viele Mitglieder wie die Lehrerkonferenz in die Schulkonferenz. Hier werden die für unsere Schule grundsätzlich wichtigen Angelegenheiten beraten und beschlossen.

Kreiselternrat/Elternkammer

Dort können Eltern überregionale „Schulaufgaben“ in Angriff nehmen. Wenn Sie dazu Näheres wissen wollen, fragen Sie bei uns nach.